Bei Anlagen zur Verteilung von Technischen Gasen handelt es sich um Gase, die in technischem Maßstab hergestellt und eingesetzt werden. Es kann sich bei technischen Gasen sowohl um Gase aus einem einzelnen Element, als auch um Gasgemische handeln.
Diese Anlagen unterliegen dem ProdSG sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Zusätzlich sind die EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) sowie die EG-Druckgeräterichtlinie (2014/68/EG) und ggf. die Gasgeräterichtlinie (2009/142/EG) anzuwenden. Zuständig für die technische Sicherheit dieser Anlagen sind die Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder.
Der Betreiber erfüllt den sicheren Betrieb über die Arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben nach §5 Arbeitsschutzgesetz.
Mit der Einführung, des von gasexperten entwickelten Technischen Sicherheitsmanagements für technische Gase, stellen Sie die Vorgaben des Gesetzgebers zum Thema Organisationsverschulden sicher.