Erläuterung der verantwortlichen und befähigten Personen.
Verantwortliche Person
Diese Person muss von der Geschäftsleitung benannt werden und über die erforderlichen Befugnisse verfügen, um in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten eigenverantwortlich handeln zu können. Eine gasfachliche Ausbildung ist nicht zwingend notwendig.
Befähigte Person oder Fachkraft
Diese Person muss von einem Vorgesetzten bzw. der verantwortlichen Person schriftlich benannt werden. Das Tätigkeitsfeld wird über die Benennung definiert. Eine den Anforderungen der Fachaufgaben entsprechende Ausbildung muss vorhanden sein.
Unterwiesene Personen
Als unterwiesene Personen gelten Personen, die für die übertragenen Arbeiten angelernt und regelmäßig unterwiesen werden. Dies kann durch die befähigte Person erfolgen.
Um eine Qualifikation transparenter darzustellen, ist eine Aufteilung der Gasinfrastruktur hilfreich (Modul 1 bildet die Grundlage aller weiteren Bildungsmaßnahmen):
- Übergabestation
liegt häufig im Verantwortungsbereich des vorgelagerten Netzbetreibers. Im Falle, dass die Verantwortung beim Kunden liegt, empfehlen wir die Vergabe der Wartung an ein zertifiziertes Unternehmen nach G 493-2. - Erdverlegte Leitungen
sollten von einem zertifizierten Unternehmen nach G 465 / G 468 durchgeführt werden. Die Aufwendungen zur Selbstübernahme der Wartung sind sehr hoch. - Freiverlegte Leitungen
Vergabe an ein zertifiziertes Unternehmen nach G 465 / G 468 oder Sachkunde durch Modul 6 bzw. 8 erlangen. - Gasdruckregelstrecke
Störungsbeseitigung, Regeldruckänderung, Funktionsprüfung, Wartung und Inbetriebnahme (Modul 2). - Thermoprozessanlage
Tausch von Geräten, Beseitigung von Brennerstörungen Modul 2, sofern Druckregelstrecke vorhanden Modul 3 und 4. Für Planungsarbeiten (Neu- oder Umbau) Modul 5.